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Motortuning - Darauf sollte geachtet werden

Risiko beim Motortuning: Konsequenzen bei Erlöschen der Betriebserlaubnis  

Das leistungssteigernde Tuning erfreut sich großer Beliebtheit. Insbesondere das Chiptuning ist gefragt, weil es mehr Pferdestärken bequem per elektronischem Eingriff in die Motorsteuerung erlaubt. Was zunächst einfach und problemlos erscheint, kann in der Realität schwerwiegende Folgen haben. Neben der verminderten Lebensdauer der Motoren droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis, was wiederum Strafen gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nach sich ziehen kann. Informatives zu den möglichen Konsequenzen hier zusammengefasst.

Tuning mit Genehmigung – ein Muss für den Erhalt der Betriebserlaubnis

Das Chiptuning beinhaltet die bewusste Manipulation der Antriebselektronik zur Erzielung einer Leistungssteigerung. Hierfür wird in der Regel die Software des Wagens neu programmiert oder ein Chip verbaut. Je nach Tuning-Variante kann diese selbst durchgeführt werden. Das sollten allerdings nur diejenigen in Erwägung ziehen, die über das nötige Know-how verfügen. Professionelle Tuner wissen, worauf es ankommt und beraten kompetent zu legalen Maßnahmen.

Entscheidend ist, dass für das Chiptuning eine Genehmigung vorliegt. Fehlt sie, ist das Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) die Folge. Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis laut § 19 StVZO, wenn Änderungen am Kraftfahrzeug vorgenommen werden und diese eine Änderung der in der ABE genehmigten Fahrzeugart hervorrufen. Mit der ABE wird bestätigt, dass das entsprechende Fahrzeug beziehungsweise dessen Teile den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und im Straßenverkehr geführt werden darf. Fehlt die ABE, ist das Fahren des Autos auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt.

Bußgelder und Punkte in Flensburg

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis stellt gemäß § 69a StVZO eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet. 50 Euro Bußgeld werden fällig. Kommt es aufgrund der fehlenden ABE zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, steigt die Geldbuße auf 90 Euro. Zudem zieht die Gefährdung eine Eintragung ins Fahreignungsregister (FAER) nach sich: Verkehrssünder erhalten einen Punkt in Flensburg. Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, informiert ein Bußgeldbescheid über Geldbuße und die Eintragung im FAER.

Wann der Bußgeldbescheid zugestellt wird und welche Frist für einen Einspruch einzuhalten ist, lässt sich unter https://www.bussgeldkataloge.de/bussgeldbescheid/ nachlesen. Das Informationsportal rund um den Bußgeldkatalog weist außerdem darauf hin, dass bei einem Bußgeldverfahren nicht nur das Bußgeld, sondern auch Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden. „Diese belaufen sich regelmäßig auf zusätzliche 28,50 Euro (25 Euro Gebühr + 3,50 Auslage), können jedoch im Einzelfall und je nach Bundesland variieren“, so die Redaktion.

Entzug der Fahrerlaubnis

Sind bereits Punkte im FAER eingetragen, kann das Motortuning auch für den Führerschein kritisch werden. Bei Erreichen von acht Punkten folgt der Führerscheinentzug. Unter welchen Bedingungen die Fahrerlaubnis neu erteilt wird, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.

Getunter Motor

Details zu § 69a der StVZO unter https://www.gesetze-im-internet.de/

Teilegutachten, ABE oder Einzelabnahme?

Damit die Leistungssteigerung keine Konflikte mit dem Gesetz auslöst, muss die Tuning-Maßnahme geprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden:

  • Hierfür braucht es ein Teilegutachten, das wiederum zur offiziellen Abnahme der Änderungen am Fahrzeug bei einer Prüfstelle (z. B. TÜV) dient.
  • Aber auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile ist denkbar – diese kann, muss aber nicht zur Änderungsabnahme führen.
  • Die Alternative ist die Einzelabnahme – hierbei führt ein amtlich anerkannter Sachverständiger alle Prüfungen von Abgasmessung bis Höchstgeschwindigkeitsmessung durch.

„Wenn Ihnen weder Teilegutachten noch ABE vorliegen, müssen unsere Experten eine aufwändige Einzelabnahme durchführen“, warnt der Technische Überwachungsverein (TÜV) Nord unter https://www.tuev-nord.de/ in einem Ratgeber zum Chiptuning. Je nach Aufwand kann die Abnahme genauso viel kosten, wie das Tuning selbst. Ein teurer Spaß, weshalb es sich lohnt, sämtliche Anforderungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Versicherungsschutz kann verweigert werden

Bußgelder und Punkte in Flensburg sind jedoch nicht die einzige Konsequenz, die eine fehlende Betriebserlaubnis mit sich bringen kann. Finanziell wesentlich schwerwiegender, ist der mögliche Verlust des Versicherungsschutzes. Kommt es zu einem Schadensfall, kann die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung verweigern, wenn das versicherte Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im Straßenverkehr unterwegs war.

Tipp: Auch legales Tuning ohne Verlust der ABE muss der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Ob Motortuning oder Veränderungen an der Karosserie. Derartige Maßnahmen können zwar einen Risikozuschlag bedeuten, der ist aber weitaus weniger dramatisch als der Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Unfall. Dieser kann existenzbedrohende Kosten verursachen.

Lesetipp: Ratgeber zum Motorumbau ­– das gibt es zu beachten!

 

Bilder von „markusthomasde“ und „Capri23auto“ unter https://pixabay.com/

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Arnold

Arnold ist seit Jahren in der Auto- und Tuning-Branche aktiv und betreibt verschiedene Online-Communities und Portale in diesem Bereich. Seine Expertise erstreckt sich insbesondere auf Autos und Motoren jeglicher Art. Dank seines reichen Erfahrungsschatzes bringt er fundiertes Wissen und die neuesten Trends in seine Artikel mit ein. Er ist stets auf der Suche nach den neuesten Innovationen in der Automobil- und Motorenwelt.

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