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Blitzer und Ordnungswidrigkeiten Regelungen

Zu schnell unterwegs? Bußgelder und Punkte für typische Ordnungswidrigkeiten

Starke Motoren bringen Fahrspaß, können aber auch zu überhöhter Geschwindigkeit verleiten. Was auf Rennstrecken Freude macht, kann im Straßenverkehr schnell gefährlich werden. Nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit, ziehen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg nach sich. Ein Einblick in den Bußgeldkatalog klärt auf.

Innerorts – hohe Strafen für Temposünder

Zunächst muss zwischen zu schnellem Fahren außer- und innerorts unterschieden werden. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften 50 Kilometer pro Stunde (km/h). Diese Tempobeschränkung gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt davon ab, in welchem Ausmaß die Vorschriften missachtet wurden. Je schneller das  Fahrzeug unterwegs war, desto höher die Strafe.

Besonders teuer wird es innerorts. Hier müssen Raser bereits mit 80 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn sie die maximale Höchstgeschwindigkeit um 21 Kilometer pro Stunde übertreten. Die Tabelle eines Informationsportals zum aktuellen Bußgeldkatalog gewährt einen schnellen Überblick über die gestaffelten Strafen, wie sie die StVO-Novelle in ihrer bisherigen Form vorsieht:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts - Tabelle

*neue Fahrverbotsregel aufgrund eines Formfehlers in der StVO-Novelle nichtig
(Quelle: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-30er-zone/)

Ob Geldstrafe und der Eintrag im Fahreignungsregister von einem Fahrverbot von einem Monat begleitet werden, darüber muss sich die Politik noch einig werden. Trotz Inkrafttreten eines neuen Bußgeldkatalogs durch die im April 2020 veröffentlichte StVO-Novelle, wurden die Änderungen teilweise als rechtlich unwirksam erklärt. Schuld war ein juristischer Formfehler. Deshalb werden Ordnungswidrigkeiten derzeit nach den alten Regeln geahndet.

Ein Kompromiss könnte im November 2020 folgen. Womöglich wird die Fahrerlaubnis innerorts künftig erst ab einer Tempoüberschreitung von 26 km/h einbehalten. Laut eines Artikels des Nachrichtenportals Spiegel könnten aber zumindest die Geldstrafen schon bald deutlich höher ausfallen als es bisher der Fall war. Zumindest, wenn es nach dem Kompromisspapier der Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz Anke Rehlinger (SPD) geht, das sie für die Sitzung des Bundesrat-Verkehrsausschusses vorgelegt hat. Demnach könnten diejenigen, die mit 21 km/h zu schnell erwischt werden, künftig mit etwa 160 Euro statt mit 80 Euro zur Kasse gebeten werden. Temposünder, die innerorts mindestens 61 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit liegen, müssten dann nicht mit 480 Euro, sondern mit knapp unter 1.000 Euro kalkulieren. Die markanten Erhöhungen der Geldstrafen für Geschwindigkeitsverstöße liegen laut Rehlinger im Interesse der Verkehrssicherheit. (Quelle: https://www.spiegel.de/strassenverkehrsordnung-bussgeldkatalog)

Durch die straffe Erhöhung würde sich Deutschland den Strafen vieler europäischer Nachbarländer annähern. Ob die Anpassungen kommen, bleibt bislang abzuwarten.

Außerorts – Bußgeld, Punkte und Fahrverbote

Außerorts fallen die Strafen für zu schnelles Fahren etwas geringer aus. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h wird nach dem alten Bußgeldkatalog mit 10 Euro bestraft. Kommt künftig die Version gemäß der StVO-Novelle zur Anwendung, verdoppelt sich die Strafe auf 20 Euro. Überschreitungen zwischen 11 und 15 km/h und 16 bis 20 km/h kosteten bislang 20 beziehungsweise 30 Euro. Geplant ist eine Erhöhung gemäß der Novelle auf 40 beziehungsweise 60 Euro.

Der erste Punkt droht – ob alte oder neue Regelung – ab 21 km/h zu viel. Das Bußgeld beträgt 70 Euro. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 41 Kilometer pro Stunde über der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit liegt, muss mit mindestens 160 Euro Strafe, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Betrug der Verstoß mehr als 70 km/h, müssen Raser, die gerne die volle Leistung ihres Fahrzeugs in Anspruch nehmen, drei Monate ohne Fahrerlaubnis auskommen sowie zwei Punkte und stolze 600 Euro Geldstrafe in Kauf nehmen.

Verjährungsfrist von Punkten in Flensburg

Punkte, die im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten anfallen, werden im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, welches wiederum vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg geführt wird. Bei acht Punkten kommt es zum Führerscheinentzug. Wie viel Punkte sich im FAER bereits angesammelt haben, lässt sich über einen Antrag beim KBA abfragen. Wann Punkte verjähren und mit welchen Maßnahmen sich die Punktezahl senken lässt, wird im folgenden Video verständlich erklärt:

Wichtiger Hinweis: Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister lässt sich beim KBA kostenlos beantragen. Im Internet finden sich jedoch auch Portale, die für die Erledigung des Antrags Geld verlangen.

Bild: manfredrichter, Pixabay

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Arnold

Arnold ist seit Jahren in der Auto- und Tuning-Branche aktiv und betreibt verschiedene Online-Communities und Portale in diesem Bereich. Seine Expertise erstreckt sich insbesondere auf Autos und Motoren jeglicher Art. Dank seines reichen Erfahrungsschatzes bringt er fundiertes Wissen und die neuesten Trends in seine Artikel mit ein. Er ist stets auf der Suche nach den neuesten Innovationen in der Automobil- und Motorenwelt.

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